Grundstücksangelegenheiten
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt bei Grundstücksangelegenheiten.
Kaufverträge
Hierzu gehören vor allem Kaufverträge über Wohnungen und Häuser, egal ob diese bereits errichtet sind oder erst noch gebaut werden, oder über Bauplätze oder andere Grundstücke, egal ob die Grundstücke bereits vermessen sind oder erst eine Teilfläche veräußert werden soll.
Dabei sorgen wir für eine ausgewogene Vertragsgestaltung, wonach der Käufer insbesondere den Kaufpreis erst zahlen muss, wenn er ausreichend abgesichert ist, und der Verkäufer sein Eigentum erst verliert, wenn er den Kaufpreis vollständig erhalten hat.
Im Rahmen der Abwicklung eines Kaufvertrages kümmern wir uns um die Löschung von Belastungen und holen erforderliche Genehmigungen von Gerichten und Behörden ein.
Möchten Sie den Kauf oder eine Baumaßnahme finanzieren und benötigen sie dazu oder für andere Finanzierungen eine Grundschuld oder Hypothek, beurkunden wir auch diese.
Die Übergabe von Grundbesitz
Ist Ihre Ehe gescheitert und wollen Sie sich scheiden lassen, können wir Sie bei Fragen wie die Verteilung des Vermögens, nachehelicher Unterhalt für den Ehegatten und die Kinder, die Versorgung im Alter oder auch das Umgangsrecht mit den Kindern unterstützen und diese einvernehmlich in einer Scheidungsvereinbarung regeln.
Eine solche Scheidungsvereinbarung lässt Sie nicht nur Kosten im gerichtlichen Scheidungsverfahren sparen, sondern sie stellt durch unsere Neutralitätspflicht als Notare darüber hinaus auch sicher, dass kein Ehepartner gegenüber dem anderen benachteiligt wird.
Viele andere Grundstücksangelegenheiten
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Begründung von Wohnungseigentum durch eine sogenannte Teilungserklärung, bei der Erstellung von Erbbaurechtsverträgen, bei der Bestellung von Dienstbarkeiten wie etwa Geh- und Fahrtrechten oder Leitungsrechten und allen anderen Grundstücksangelegenheiten.