Erbschaftsausschlagung

Nachstehendes Formular können Sie gerne verwenden, wenn Sie Erbe geworden sind und über uns eine Erbschaft ausschlagen möchten. Bitte füllen Sie hierzu die nachstehenden Felder soweit bekannt vollständig aus. Nach Eingang Ihres Auftrags werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Als Auftraggeber erhalten Sie nach Absendung automatisch eine Kopie des ausgefüllten Formulars an Ihre E-Mail Adresse.

Sofern Sie das Formular zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen möchten oder fehlende Daten von einem anderen Beteiligten ausgefüllt werden sollen, dann können Sie am Ende des Formulars auf „Zwischenspeichern und/oder Link teilen“ klicken. Ihnen wird ein Link zur späteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt, welcher Ihnen auch per E-Mail zugestellt wird, sofern Sie am Ende des Formulars unter „Ansprechpartner und Auftraggeber“ Ihre E-Mail Adresse angegeben haben.

Erbschaftsausschlagung

I. Daten des Erblassers

Letzter gewöhnlicher Aufenthalt
Straße
ggf. Anschriftenzusatz
PLZ
Ort
ggf. Land

II. Angaben zum Erbfall

Liegt bereits ein Schreiben des Nachlassgerichts vor?

Maximale Dateigröße: 15MB

(Maximal 10 Dateien á 15 MB)
Aus welchem Grund erfolgt die Erbschaftsausschlagung?

III. Daten des Ausschlagenden

Ausschlagender

Wer schlägt aus?
Anschrift
Straße
ggf. Anschriftenzusatz
PLZ
Ort
ggf. Land

Maximale Dateigröße: 15MB

Als Nachweis der Vertretungsbefugnis bitten wir einen Auszug aus dem ausländischen Register vorab als Scan hochzuladen. (Maximal 5 Dateien á 15 MB)
Haben Sie Kinder?
Erwarten Sie Kinder?

Angaben zu den Kindern des Ausschlagenden

Wenn Sie eigene Kinder haben und das Erbe ausschlagen, dann geht die Erbschaft auf Ihre Kinder über. Da eine Erbschaftsausschlagung in der Regel bei Überschuldung des Nachlasses erfolgt, sollten Sie daher auch gleich für Ihre Kinder ausschlagen. Für minderjährige Kinder können nur alle sorgeberechtigten Elternteile gemeinsam ausschlagen. Volljährige Kinder müssen die Ausschlagung selbst unterzeichnen.

Bitte geben Sie nachfolgend Name und Geburtsdatum Ihrer minderjährigen und volljährigen Kinder an.

Sofern Ihre Kinder bereits volljährig sind und die Erbschaftsausschlagung bei uns (gleichzeitig) unterzeichnen werden, klicken Sie nachfolgend auf "+ Weiteren Ausschlagenden hinzufügen" und geben dort die vollständigen Daten der volljährigen Kinder an.

Angaben zu den ungeborenen Kindern des Ausschlagenden

Wenn Sie ein Kind erwarten, dann geht die Erbschaft auch auf dieses noch ungeborene Kind über. Da eine Erbschaftsausschlagung in der Regel bei Überschuldung des Nachlasses erfolgt, sollten Sie daher auch gleich für Ihr noch ungeborenes Kind ausschlagen. Die Ausschlagung für das ungeborene Kind können nur alle sorgeberechtigten Elternteile gemeinsam vornehmen. Nach der Geburt sollte die Ausschlagung wiederholt werden.

Sind Sie die Mutter oder der Vater?
Sind Sie verheiratet?
Hat der Vater bereits eine Sorgeerklärung abgegeben?
Sind Sie verheiratet?
Haben Sie bereits eine Sorgeerklärung abgegeben?

Angaben des Ausschlagenden zum Erbfall

Besonderheiten und Sonstiges zu diesem Ausschlagenden

Vertretung dieses Ausschlagenden

Maximale Dateigröße: 15MB

Zur Prüfung, ob die Vollmacht oder der Vertretungsnachweis ausreicht, bitten wir diesen vorab als Scan hochzuladen. (Maximal 5 Dateien á 15 MB)
Körperliche Einschränkung
Art der körperlichen Einschränkung

IV. Sonstige Angaben

Maximale Dateigröße: 15MB

Sofern Sie uns weitere relevante Unterlagen mitsenden möchten, dann können Sie diese hier hochladen. (Maximal 5 Dateien á 15 MB).

V. Ansprechpartner und Auftraggeber

Datenschutz
Beauftragung